II. Allgemeine Vergabe-Voraussetzungen Die Stipendien der DFG dienen der Foerderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und juengerer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Sie koennen nur an promo- vierte Wissenschaftler vergeben werden. Ausnahmsweise kann ein Ausbildungs- oder Forschungsstipendium auch dann bewilligt werden, wenn ein anderes Ab- schlussexamen vorliegt. Aeltere Wissenschaftler koennen ausnahmsweise ein Forschungsstipendium erhalten, wenn sie einer Hilfe zum Lebensunterhalt beduerfen, um sich einer Forschungsaufgabe von besonderer Bedeutung widmen zu koennen. Die Bewerber muessen die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzen und ihren staen- digen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die DFG kann jedoch die Kosten fuer einen auslaendischen, in der Bundesrepublik Deutschland arbeitenden Wissenschaftler uebernehmen, falls dafuer der Aufenthalt des deutschen Stipendiaten vom Partnerland finanziert wird. Habilitandenstipendien koennen im Ausnahmefall auch auslaendischen Wissen- schaftlern bewilligt werden, wenn sie an einer wissenschaftlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland fest angestellt sind und aller Wahrscheinlich- keit nach im Anschluss an ihre Habilitation an einer deutschen Hochschule bleiben werden. Promotionsstipendien koennen nicht vergeben werden. I.